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Richtlinien Schlachtung

NEULAND Schlachtung

Wenn Sie sich ausführlich mit unseren Richtlinien auseinandersetzen wollen, dann finden Sie die ausformulierten Richtlinien in Textform auf der rechten Seite als Download.

Nachfolgend werden nur die wichtigsten Punkte der artgerechten Schlachtung bei NEULAND stichwortartig aufgezählt:

  • Die Schlachtung im Akkord ist verboten!
  • Die Schlachtung für die Tiere soll so schonend wie möglich erfolgen.
  • Personen, die mit den Tieren umgehen, müssen einen Sachkundenachweis besitzen, der alle zwei Jahre durch Fortbildung aktualisiert wird.
  • Es muss auf jedem Schlachthof eine für Tierschutz verantwortliche Person geben.
  • Alle Tiere sollen bei Ankunft sofort entladen werden. Die Transportgruppen sollen bestehen bleiben.
  • Tiere im Wartebereich müssen morgens und abends kontrolliert werden. Es müssen Tränken und eine Thermoregulierung vorhanden sein und Schall- und Sichtschutz zum Schlachtbereich bestehen.
  • Die Kontrolle des gesamten Schlachtprozesses von der Entladung der Tiere bis zum Entbluten muss gewährleistet werden und im Falle einer Störung ein Notfallplan vorhanden sein.
  • Die Betäubung muss bis zum Eintritt des Todes durch Entbluten bestehen bleiben, ansonst muss sofort nachbetäubt werden.
  • Es muss eine Kontrollmöglichkeit für die Effektivität der Entblutung bei jedem Tier geben.
  • Die Weiterverarbeitung darf erst erfolgen, wenn das Tier tatsächlich tot ist.

Die jeweiligen Stromstärken, Dauer der Entblutung und Art der Schlachtung, sowie weitere Einzelheiten zu den Forderungen bei den einzelnen Tierarten entnehmen Sie bitte den ausformulierten Richtlinien, welche wir Ihnen rechts oben auf der Seite als Download zur Verfügung stellen.

Download der Richtlinien Schlachtung

Download als PDF (67 kB)

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