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Richtlinien Schafhaltung

NEULAND Schafe

Wenn Sie sich ausführlich mit unseren Richtlinien auseinandersetzen wollen, dann finden Sie die ausformulierten Richtlinien in Textform auf der rechten Seite als Download.

Nachfolgend werden nur die wichtigsten Punkte der artgerechten Schafhaltung bei NEULAND stichwortartig aufgezählt:

  • Bestandsobergrenze maximal 1.000 Mutterschafe.
  • Flächenbindung 1,5 GVE je ha.
  • Witterungsschutz auf der Weide muss gewährleistet sein.
  • Das Ablammen auf der Weide bei widriger Witterung ist untersagt.
  • Tiefstreu-Laufställe erfordern täglich frische Einstreu.
  • Ausreichend Tageslicht durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförder sind verboten.
  • Die Intensivmast mit Kraftfutter im Stall ist untersagt.
  • Der Einsatz eines Milchaustauscher bei der Lämmeraufzucht ist untersagt.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Die jeweiligen Flächenbedarfswerte sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den ausformulierten Richtlinien, welche wir Ihnen rechts oben auf der Seite als Download zur Verfügung stellen.

Download Richtlinien Schafhaltung

Download als PDF (82 kB)

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