Allgemeine Richtlinien
Die Richtlinien enthalten Kriterien über die Haltung, Fütterung, Transport, und Schlachtung. Es gibt diese Richtlinien für die Tiergattungen Schweine, Rinder, Schafe, Legehennen und Mastgeflügel. Der Schwerpunkt der NEULAND - Richtlinien liegt auf der besonders artgerechten Tierhaltung und weniger im Bereich der Pflanzenproduktion.
Grundsätzlich und immer gelten für alle Tierarten die folgenden Punkte:
- Stroh:
Alle Tiere werden auf Einstreu gehalten. Es gibt bei NEULAND keine Spaltenböden oder Gitterroste. Durch die Haltung auf Stroh entsteht ökologisch wertvoller Festmist.
- Auslauf:
Allen Tieren und Tierarten steht ganzjährig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung.
- Anbindung:
Eine Anbindung oder anderweitig dauerhafte Fixierung von Tieren ist nicht erlaubt.
- Futter:
Nur heimische Futtermittel sind erlaubt. Damit wird der Import von Futtermitteln (vorwiegend Soja) ausgeschlossen, tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind bei NEULAND schon seit der Gründung verboten. Ebenso sind Antibiotika oder andere Leistungsförderer in der Fütterung untersagt.
- Gentechnik:
Gentechnik darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung eingesetzt werden.
- Bäuerliche Landwirtschaft:
NEULAND hat sich den Erhalt bäuerlicher Betriebe zum Ziel gesetzt und sorgt mit Bestands- und Flächenobergrenzen dafür, dass Großbetriebe nicht die Vermarktung und Preise dominieren.
- Teilumstellung:
Richtlinien gelten immer für den gesamten Betrieb und für alle Tierarten. Eine Teilumstellung wie z.B. im ökologischen Landbau ist bei NEULAND nicht möglich.
Neben diesen allgemeingültigen Richtlinien gelten für die verschiedenen Tierarten weitere, spezielle Anforderungen. Diese finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten auf der linken Seite.