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Richtlinien Legehennenhaltung

NEULAND Legehennen

Wenn Sie sich ausführlich mit unseren Richtlinien auseinandersetzen wollen, dann finden Sie die ausformulierten Richtlinien in Textform auf der rechten Seite als Download.

Nachfolgend werden nur die wichtigsten Punkte der artgerechten Mastgeflügelhaltung bei NEULAND stichwortartig aufgezählt:

  • Bestandsobergrenze maximal 10.000 Legehennen.
  • Flächenbindung 1,5 GVE je ha.
  • Die Käfighaltung der Legehennen ist verboten.
  • Ganzjähriger Auslauf ist vorgeschrieben.
  • Bäume etc. gegen Witterungs- und Greifvogelbedrohung auf der Weide sind vorgeschrieben.
  • Ein Schlechtwetterauslauf muss vorhanden sein.
  • Ein Hahn für 30-50 Hennen ist empfohlen.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
  • Ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20 muss gewährleistet sein.
  • Sitzstangen und Struktur im Stall sind vorgeschrieben.
  • Eine ununterbrochene Nachtruhe ohne Kunstlicht von mindestens acht Stunden muss eingehalten werden.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförder sind verboten.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Verboten ist das Kupieren von Körpergewebe.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Die jeweiligen Flächenbedarfswerte, Besatzdichte, sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den ausformulierten Richtlinien, welche wir Ihnen rechts oben auf der Seite als Download zur Verfügung stellen.

Download der Richtlinien Legehennenhaltung

Download als PDF (79 kB)

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