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Richtlinien Mastgeflügelhaltung

NEULAND Masthähnchen

Wenn Sie sich ausführlich mit unseren Richtlinien auseinandersetzen wollen, dann finden Sie die ausformulierten Richtlinien in Textform auf der rechten Seite als Download.

Nachfolgend werden nur die wichtigsten Punkte der artgerechten Mastgeflügelhaltung bei NEULAND stichwortartig aufgezählt:

  • Bestandsobergrenzen 6.000 Hähnchen, 2.000 Puten, 2.000 Enten, 2.000 Gänse.
  • Flächenbindung 1,5 GVE je ha.
  • Ein ganzjähriger Auslauf ist vorgeschrieben.
  • Ein Schlechtwetterauslauf muss vorhanden sein.
  • Hähnchen und Puten müssen Gelegenheit zum Sandbaden haben.
  • Mastenten und Mastgänse müssen Zugang zu Badewasser haben.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
  • Der Stallinnenraum muss strukturiert werden (z.B. durch Strohballen).
  • Ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20 muss gewährleistet sein.
  • Eine ununterbrochene Nachtruhe ohne Kunstlicht von mindestens acht Stunden muss eingehalten werden.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförder sind verboten.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind verboten.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Verboten ist das Kupieren von Körpergewebe.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Die jeweiligen Flächenbedarfswerte, Besatzdichte, sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den ausformulierten Richtlinien, welche wir Ihnen rechts oben auf der Seite als Download zur Verfügung stellen.

Download der Richtlinien Mastgeflügelhaltung

Download als PDF (59 kB)

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