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Richtlinien Schweinehaltung

NEULAND Mastschwein

Wenn Sie sich ausführlich mit unseren Richtlinien auseinandersetzen wollen, dann finden Sie die ausformulierten Richtlinien in Textform auf der rechten Seite als Download.

Nachfolgend werden nur die wichtigsten Punkte der artgerechten Schweinehaltung bei NEULAND stichwortartig aufgezählt:

  • Bestandsobergrenzen 95 Sauen und 650 Mastplätze.
  • Flächenbindung 1,5 GVE je ha.
  • Ständiger Zugang zu einem befestigten Auslauf am Stall.
  • Gruppenhaltung, eine Einzelhaltung ohne Sicht- und Geruchskontakt zu anderen Tieren ist nicht erlaubt.
  • Spaltenböden sind verboten.
  • Kastenstand und Anbindehaltung in der Sauenhaltung sind verboten.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu.
  • Mindestens einmal pro Woche Reinigung von Auslauf und Stall.
  • Ausreichend Tageslicht durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tiermehl, Knochenmehl und Leistungsförderer sind nicht erlaubt.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormonen, Beruhigungsmittel und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Nasenringe, Rüsselklammern, das Kupieren der Schwänze und das Abkneifen der Zähne ist verboten.
  • Männliche Ferkel werden nur mit Betäubung und nur unter Schmerzausschaltung kastriert.
  • Tierzukauf nur aus NEULAND-Betrieben oder übergangsweise aus anerkannten Zulieferbetrieben.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.

Die jeweiligen Flächenbedarfswerte sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den ausformulierten Richtlinien, welche wir Ihnen rechts oben auf der Seite als Download zur Verfügung stellen.

Download der Richtlinien Schweinehaltung

Download als PDF (97 kB)

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