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Pressemitteilung vom 05.01.12

Ferkel-Kastration unter Isofluran-Gasnarkose

Bei NEULAND vorbildlich und ausreichende Rechtsgrundlage

Belsdorf. Als Ablenkungsmanöver einer bestimmten Tierärztelobby wertet der Bundesgeschäftsführer von NEULAND e.V. Jochen Dettmer den Angriffe auf das vom NEULAND-Qualitätsfleischprogramm aus besonders tiergerechter Haltung verwendete Betäubungsverfahren bei der Ferkelkastration.

Hintergrund ist, das die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz überlegen, ob sie mit einer Bundesratsinitiative die Anwendung der Isofluranbetäubung bei der Ferkelkastration sachkundigen Landwirten überlassen sollten. Bisher besteht eine Tierarztpflicht. Nun wird das vom NEULAND eingesetzte Verfahren der Isofluranbetäubung bei der Ferkelkastration kritisiert und die Rechtsgrundlage in Frage gestellt. NEULAND-Betriebe setzen das Verfahren mit beauftragten Tierärzten seit Mai 2008 ein. NEULAND e.V. als Richtliniengeber und Markenträger nimmt dazu wie folgt Stellung:

  1. Mit Schreiben vom 10.4.2008 hat das BMELV, NEULAND e.V. darüber informiert, dass vorbehaltlich der Auffassung der für die Überwachung zuständigen Landesbehörden im Einzelfall eine Umwidmung von Isofluran zulässig ist, wenn das Behandlungsziel nicht mit den zugelassenen Arzneimitteln erreicht werden kann.
  2. Die von NEULAND beauftragten Tierärzte gehen davon aus, dass es sich um einen Therapienotstand handelt, da eine Injektionsnarkose unter NEULAND-Produktionsbedingungen und Tierschutzansprüchen nicht zu verantworten ist. Dies ist bisher nicht von den zuständigen Landesüberwachungsbehörden in frage gestellt worden.
  3. NEULAND e.V. geht davon aus, dass eine vorherige Genehmigung für die Umwidmung von Isofluran nicht notwendig ist, da den zuständigen Landesbehörden nur eine Überwachungsfunktion zu kommt, die sie auch bei den beauftragten Tierärzten erfüllt haben.
  4. Anzustreben ist eine Zulassung von Isofluran, wie in der Schweiz schon erfolgt. Diese wird aber von der Pharmaindustrie boykotiert.
  5. Eine wissenschaftliche Untersuchung bei Prof.Waldmann von der TiHo Hannover hat ergeben, dass das von NEULAND eingesetzte Betäugungsgerät der Firma agrocomp zu einer sehr guten Schmerzreduzierung führt.
  6. Das von NEULAND verwendete Betäubungsgerät ist für den Anwender sicher, das Gas kann nicht entweichen. Die vom schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic 2008 veröffentlichen Zahlen zu einer angeblichen Klimaschädlichkeit basieren auf einer falschen Berechnungsgrundlage. Der Impact von Anästhesiegasen auf die Klimaerwärmung ist im Vergleich zu Co2 klein. Der Einsatz bei allen deutschen Ferkeln ist eh nicht zu erwarten.
  7. Für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration stehen drei gleichberechtigte Verfahren zur Verfügung, die Ebermast, die Imunokastration und die Isofluranbetäubung. Diese Wahlfreiheit sollte erhalten bleiben.

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Kontakt

Jochen Dettmer
Bundesgeschäftsführer
NEULAND e.V.

An der Eiche 6
39356 Belsdorf
Email: jochen.dettmer@neuland-fleisch.de