Richtlinien für Rinderhaltung
NEULAND-Richtlinien für Rinderhaltung im Überblick
- Bestandsobergrenzen: 300 Mutterkühe und Nachzucht.
- Flächenobergrenze: maximal 300 ha Ackerfläche.
- Generelles Enthornen von Tieren ist verboten.
- Keine Anbindung und ständiger Zugang zu einem befestigten Auslauf.
- Weidegang mit Witterungsschutz in der Vegetationszeit ist vorgeschrieben.
- Spaltenböden sind verboten.
- Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
- Ausreichend Tageslicht im Stall durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
- Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
- Antibiotika, Tier- und Knochenmehl in der Fütterung sowie Leistungsförderer sind verboten.
- Maximal 30% Maissilage in der Ration sind erlaubt.
- Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
- Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
- Tierzukauf nur aus NEULAND-Betrieben oder übergangsweise aus anerkannten Zulieferbetrieben.
- Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
- Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Unsere aktuellen Richtlinien der artgerechten Rinderhaltung bei NEULAND als Download:
19_08_23_ Richtlinien Rinder
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