Richtlinien für Schafhaltung
NEULAND-Richtlinien für Schafhaltung im Überblick
- Bestandsobergrenze: maximal 1.000 Mutterschafe.
- Witterungsschutz auf der Weide muss gewährleistet sein.
- Das Ablammen auf der Weide bei widriger Witterung ist untersagt.
- Tiefstreu-Laufställe erfordern täglich frische Einstreu.
- Ausreichend Tageslicht durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
- Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel angrenzender Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
- Antibiotika, Tier- und Knochenmehl in der Fütterung sowie Leistungsförderer sind verboten.
- Die Intensivmast mit Kraftfutter im Stall ist untersagt.
- Der Einsatz von Milchaustauschern bei der Lämmeraufzucht ist untersagt.
- Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
- Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
- Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
- Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Unsere aktuellen Richtlinien der artgerechten Schafhaltung bei NEULAND als Download:
21_10_27_Richtlinien Schafe
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