Richtlinien für Legehennenhaltung
NEULAND-Richtlinien für Legehennenhaltung im Überblick
- Bestandsobergrenze: maximal 9.000 Legehennen.
- Käfighaltung der Legehennen ist verboten.
- Ganzjähriger Auslauf ist vorgeschrieben.
- Bäume etc. gegen Witterungs- und Greifvogelbedrohung auf der Weide sind vorgeschrieben.
- Schlechtwetterauslauf muss vorhanden sein.
- Ein Hahn für 30-50 Hennen ist empfohlen.
- Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
- Ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20 muss gewährleistet sein.
- Sitzstangen und Struktur im Stall sind vorgeschrieben.
- Eine ununterbrochene Nachtruhe ohne Kunstlicht von mindestens acht Stunden muss eingehalten werden.
- Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel angrenzender Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
- Antibiotika, Tier- und Knochenmehl in der Fütterung sowie Leistungsförderer sind verboten.
- Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
- Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
- Verboten ist das Kupieren von Körpergewebe.
- Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
- Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Unsere aktuellen Richtlinien der artgerechten Legehennenhaltung bei NEULAND als Download:
19_08_23_Richtlinien Legehennen
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