Richtlinien für Mastgeflügelhaltung
NEULAND-Richtlinien für Mastgeflügelhaltung im Überblick
Bestandsobergrenzen
Bestandsobergrenzen: 14.400 Hähnchen, 5.100 Puten, 2.000 Gänse.
Ganzjähriger Auslauf
Ganzjähriger Auslauf ist vorgeschrieben.
Schlechtwetterauslauf
Schlechtwetterauslauf muss vorhanden sein.
Sandbaden
Hähnchen und Puten müssen Gelegenheit zum Sandbaden haben.
Badewasser
Mastgänse müssen Zugang zu Badewasser haben.
Bodendeckende & Einstreu
Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
Strukturierter Stallinnenraum
Stallinnenraum muss strukturiert werden (z.B. durch Strohballen).
NEULAND-Richtlinien – Masthühnerhaltung
Unsere NEULAND-Richtlinien gelten für die Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung der Tiere – so wird eine „besonders tiergerechte“ Masthühnerhaltung gewährleistet, dem Schwerpunkt von NEULAND.
NEULAND-Richtlinien – Mastputenhaltung
Unsere NEULAND-Richtlinien gelten für die Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung der Tiere – so wird eine „besonders tiergerechte“ Mastputenhaltung gewährleistet, dem Schwerpunkt von NEULAND.