Richtlinien für Legehennenhaltung
NEULAND-Richtlinien für Legehennenhaltung im Überblick

Bestandsobergrenze
NEULAND ist das einzige Programm mit Bestandsobergrenzen. Das schließt industrielle Tierhaltung aus. Auf einem NEULAND-Betrieb dürfen max. 9.000 Legehennen leben.
Bruderhahn
Für 30 bis 50 Hennen lebt ein Hahn in der Gruppe. Die anderen männlichen Tiere werden als sogenannte Bruderhähne gemästet.
Platz
Unsere Hennen leben in Ställen mit ganzjährigem Auslauf ins Freie. Sie können täglich selbst entscheiden, ob sie sich draußen oder im Stall aufhalten wollen. Für schlechtes Wetter haben sie einen überdachten Auslauf.
Körperpflege
Alle Hennen haben die Gelegenheit zum Sandbaden, so können sich die Tiere säubern.
Keine Eingriffe am Tier
Wir verzichten auf schmerzhafte Eingriffe wie das Kupieren der Schnäbel. In der Regel bietet die artgerechte Tierhaltung ein gesünderes Leben und dementsprechend kann auf die Gabe von Antibiotika und anderen Medikamenten verzichtet werden.
Nein zu Importfuttermitteln
Ein NEULAND-Huhn frisst nur heimische Futtermittel oder Futtermittel aus angrenzenden Regionen. Wir verfüttern keine Soja-Futtermittel aus Übersee für deren Anbau wertvolle Naturräume vernichtet werden. Alle Futtermittel sind gentechnikfrei.
Kurze Transportwege
Mit 16 – 18 Monaten lässt die Legeleistung nach und aus den Hühnern werden Suppenhühner. Diese werden vom Bauern oder der Bäuerin zu einem NEULAND- zertifizierten Schlachthof in der Nähe gebracht.
NEULAND-Richtlinien – Legehennenhaltung
Unsere NEULAND-Richtlinien gelten für die Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung der Tiere – so wird eine „besonders tiergerechte“ Legehennenhaltung gewährleistet, dem Schwerpunkt von NEULAND.