Allgemeine NEULAND-Richtlinien für alle Tierarten
Unsere NEULAND-Richtlinien gelten für Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung der Tiere (Schweine, Rinder, Schafe, Legehennen und Mastgeflügel) – so wird eine „besonders tiergerechte“ Haltung gewährleistet, dem Schwerpunkt von NEULAND.

Stroh
Bei NEULAND gibt es keine Spaltenböden oder Gitterroste! Alle Tiere werden auf Einstreu gehalten. Positiver Nebeneffekt: So entsteht ökologisch wertvoller Festmist.
Auslauf
Alle Tiere dürfen ganzjährig ins Freie.
Platz
Jedes einzelne Tier hat mehr Platz im Stall als gesetzlich vorgeschrieben.
Anbindung
Eine Anbindung oder anderweitig dauerhafte Fixierung von Tieren ist nicht erlaubt. Die Tiere können sich frei bewegen (und ihr natürliches Verhalten ausleben).
Futter
NEULAND-Tiere erhalten ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen. Der Import aus Übersee (vorwiegend Soja) wird damit ausgeschlossen. Tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind bei NEULAND schon seit der Gründung verboten, ebenso Antibiotika oder andere Leistungsförderer.
Gentechnik
Gentechnik ist bei NEULAND tabu und darf nicht in der Fütterung eingesetzt werden.
Bäuerliche Landwirtschaft
NEULAND hat sich den Erhalt und die Förderung bäuerlicher Betriebe zum Ziel gesetzt. Mit Bestands- und Flächenobergrenzen sorgen wir dafür, dass Großbetriebe nicht die Vermarktung und Preise dominieren.
Keine Teilumstellung
Unsere allgemeinen NEULAND-Richtlinien gelten immer für den gesamten Betrieb und für alle Tierarten. Eine Teilumstellung, wie z.B. im ökologischen Landbau, ist bei NEULAND nicht möglich


NEULAND-Richtlinien – Allgemeine Anforderungen
Unsere NEULAND-Richtlinien gelten für Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung der Tiere (Schweine, Rinder, Schafe, Legehennen und Mastgeflügel) – so wird eine „besonders tiergerechte“ Haltung gewährleistet, dem Schwerpunkt von NEULAND.