Richtlinien für Schweinehaltung
NEULAND-Richtlinien für Schweinehaltung im Überblick
- Bestandsobergrenzen: 150 Sauen und 950 Mastplätze.
- Ständiger Zugang zu einem befestigten Auslauf am Stall.
- Gruppenhaltung, eine Einzelhaltung ohne Sicht- und Geruchskontakt zu anderen Tieren ist nicht erlaubt.
- Spaltenböden sind verboten.
- Kastenstand und Anbindehaltung in der Sauenhaltung sind verboten.
- Bodendeckende und trockene Einstreu sind vorgeschrieben.
- Mindestens einmal pro Woche Reinigung von Auslauf und Stall.
- Ausreichend Tageslicht durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
- Ausschließlich heimische Futtermittel oder Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
- Antibiotika, Tier- und Knochenmehl in der Fütterung sowie Leistungsförderer sind nicht erlaubt.
- Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
- Hormone, Beruhigungsmittel und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
- Nasenringe, Rüsselklammern, das Kupieren der Schwänze und das Abkneifen der Zähne sind verboten.
- Männliche Ferkel werden nur mit Betäubung und nur unter Schmerzausschaltung kastriert.
- Tierzukauf nur aus NEULAND-Betrieben oder übergangsweise aus anerkannten Zulieferbetrieben.
- Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
- Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Unsere aktuellen Richtlinien zur besonders artgerechten Schweinehaltung bei NEULAND als Download:
16_06_20_Richtlinien Schweine
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