Schlachtung und Transport
NEULAND-Richtlinien für Schlachtung und Transport im Überblick.
Das Tier steht im Mittelpunkt
Oberster Grundsatz muss es sein, Stress und Leiden der Schlachttiere bei der Beförderung und bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten. Den Grad des tierschutzgerechten Umgangs mit dem Tier bestimmt der Mensch.
Schonende Schlachtung
Die Schlachtung soll so schonend wie möglich erfolgen.
Sachkundenachweis
Personen, die mit den Tieren umgehen, müssen einen Sachkundenachweis besitzen, der alle zwei Jahre durch Fortbildung aktualisiert wird.
Transportgruppen bleiben zusammen
Alle Tiere sollen bei Ankunft sofort entladen werden. Die Transportgruppen sollen bestehen bleiben.
Wartebereich
Tiere im Wartebereich müssen morgens und abends kontrolliert werden. Es müssen Tränken und eine Thermoregulierung sowie Schall- und Sichtschutz zum Schlachtbereich vorhanden sein.
Kontrolle des Schlachtprozesses
Die Kontrolle des gesamten Schlachtprozesses von der Entladung der Tiere bis zum Entbluten muss gewährleistet werden, im Falle einer Störung ein Notfallplan vorhanden sein.
Betäubung
Die Betäubung muss bis zum Eintritt des Todes durch Entbluten bestehen bleiben, ansonsten muss sofort nachbetäubt werden.
Weiterverarbeitung
Die Weiterverarbeitung darf erst erfolgen, wenn das Tier tatsächlich tot ist.
Hinweis
Die jeweiligen Stromstärken, Dauer der Entblutung und Art der Schlachtung sowie weitere Einzelheiten zu den Forderungen bei den einzelnen Tierarten erfahren Sie im PDF-Download der Richtlinien für Schlachtung und Transport.