Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren
NEULAND- Richtlinien für die Verarbeitung von NEULAND-Fleisch/Wurstwaren
sowie unter NEULAND erzeugte Lebensmittel bzw. Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch.

Keine Phosphate
Keine Emulgatoren
Keine Geschmacksverstärker
Keine Grenzrezepturen
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NEULAND-Richtlinien zur Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren
Voraussetzungen für eine gute Qualität von Fleisch- und Wurstwaren ist neben der Beachtung der entsprechenden Erzeugervorschriften die Beachtung von Verarbeitungsrichtlinien. Wurst- und Fleischwaren dürfen nur dann als NEULAND Erzeugnisse vertrieben oder verkauft werden, wenn die folgenden Richtlinien eingehalten werden.


