Berlin, den 6.4.2023

Mit der Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Bundesprogrammes zum Umbau der Tierhaltung unterstreicht der NEULAND-Verein nochmals seine grundsätzliche Kritik am Fehlen einer Gesamtstrategie zum Umbau der Tierhaltung.

„Wir würden uns wünschen, dass sich weiterhin das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Regierungsfraktionen an den Vorschlägen der Borchert-Kommission orientieren. Es gibt zwar jetzt Gesetzesvorschläge für eine Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und einen Vorschlag für Richtlinien zur Förderung des Umbaues der Tierhaltung. Es fehlen aber noch Vorschläge für die Anpassung des Bau- und Immissionsrechtes, sowie ein langfristiges Finanzierungskonzept,“ so Martin Steinmann, Vorsitzender des NEULAND-Vereins.

„Der jetzt bekannt gewordene Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, beinhaltet zwar einige Verbesserung, wie z.B. die Einstreuverpflichtung bei der Stufe 4 (Auslauf/Weide), muss aber noch an wichtigen Stellen nachgebessert werden. Dazu gehört z.B. das Downgrading und die Behandlung ausländischer Ware. Auch beim Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung ergibt sich noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. So ist die finanzielle Ausstattung zu gering. Angesichts der knappen Haushaltsmittel sollte überlegt werden, ob die Mittel des Bundesprogrammes nur für die Förderung der laufenden Kosten ausgegeben werden sollte und die investive Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe mit den Bundesländern. Bei dem vorliegenden Richtlinienentwurf für die investive Förderung sehen wir eine Problematik im Ausschluss der Erweiterung der Tierhaltungskapazität. Im Interesse von kleinen Betrieben, die ihre Existenz sichern wollen, Hofnachfolgern und Existenzgründern sollte eine Erweiterung der Tierbestände für Betriebe der Stufen 4 und 5 (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz) bis zu den Obergrenzen der Stufe 2 des Richtlinienentwurfs der laufenden Mehrkosten möglich sein. Des weiteren kritisieren wir die vorgeschlagene Berechnung über Art und Umfang der Zuwendungen, erst nach Antragsabgabe. Diese müssen vor Antragstellung bekannt sein. Im Vorschlag für das Bundesprogramm fehlen auch Richtlinien für eine Umstellungsförderung bis zu 9 Monaten. Ohne eine Umstellungsförderung wird es nur wenig Betriebe geben, die sich eine Umstellung leisten können. Auch fehlt ein Zertifizierungszuschuss für die Stufen 3 und 4, wie bei der Bioförderung, so der Vorstandssprecher vom NEULAND-Verein, Jochen Dettmer, abschließend.

Die gesamte Stellungnahme ist hier zu finden:

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Stellungnahme zu den Richtlinienentwürfe für die Förderung des Umbaues der Tierhaltung vom 22.3.23

  • Stand: 6. April 2023
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 138 KB

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Weitere Infos unter: www.neuland-fleisch.de und 0172/8126337

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