Zur öffentlichen Anhörung am 13.4.26 des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion die Linke (Drucksache 21/139) vom 13.5.2025 „Eine Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“
Belsdorf, 13.04.2026
Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben für kleine Schlachtbetriebe einführen!
Der NEULAND-Verein ist als landwirtschaftlicher Fachverband, mit seinem angeschlossenen Qualitätsfleischprogramm, seit 1989 Pionier bei besonders tiergerechten Haltungsverfahren in der Nutzierhaltung, bei der Kennzeichnung und Vermarktung und begrüßt daher das Ziel des Tierschutzgesetzes zur Sicherstellung des Tierschutzes auch beim Schlachten, aber mit einer Ausnahmeregelung für kleine Schlachtbetriebe, wie in der Gesetzesnovelle des BMLEH (Referentenentwurf vom 3.2.26) vorgesehen.
„Insbesondere begrüßen wir die vorgesehene Ausnahmeregelung für Schlachteinrichtungen, in denen jährlich weniger als 1.000 GVE Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden und lehnen daher den Vorschlag der Fraktion die Linke ab keine Ausnahmeregelung zu erlassen.
Mit einer Ausnahmeregelung werden die strukturellen Nachteile der handwerklichen Schlachtung, insbesondere der selbstschlachtenden Metzger und Hofschlachtstätten berücksichtigt. Eine verpflichtende Videoüberwachung würde bei diesen Betrieben nicht nur zu finanziellen Belastungen führen, sondern würden ein Klima des Misstrauens befördern, welches angesichts der relativ wenigen Beanstandungen in diesem Bereich, nicht angebracht und angemessen ist. Gerade die handwerklichen Schlachtbetriebe erfüllen eine wichtige Funktion zur Ernährungssicherheit, wie bei der Coronakrise deutlich wurde und leisten einen wichtigen Beitrag zur Regionalentwicklung und regionalen Wertschöpfung. Daher würden weitere zusätzliche Belastungen, wie eine verpflichtende Videoüberwachung, zu einer Entmutigung führen und keineswegs Tierschutzprobleme lösen. Der NEULAND-Verein hat schon immer den Standpunkt vertreten, dass Tierschutzprobleme nicht über das Ordnungsrecht zu lösen sind, es sei denn, man will die Nutztierhaltung abschaffen. Vielmehr ist der Ausbau des nachhaltigen Konsums, gemäß den Vorschlägen der Borchert-Kommission, das richtige Instrumentarium zur Lösung von Tierschutzproblemen,“ so Jochen Dettmer, Vorstandssprecher von NEULAND e.V.
Nachfragen unter: 0172/8126337









