Unsere identitätsstiftenden Kulturlandschaften wurden und werden in hohem Maß von Weidetieren gestaltet und können nur durch sie dauerhaft erhalten werden. Weidetiere sind die Voraussetzung für hochdiverse Landschaften in unserer Heimat und für den Arten- und Biotopschutz essentiell. Weidetiere (Mutterkühe, Milchvieh, Schafe, Ziegen, Pferde, Wasserbüffel, Heckrinder, etc.) und deren Halter sind Gemeinwohl- und Ökosystemdienstleister; also ökosystemrelevant! Die extensiven Weidesysteme sind die effizientesten Instrumente für den landwirtschaftlichen Arten- und Biotopschutz. Sie tragen entscheidend zur Erreichung der nationalen Ziele und Verpflichtungen im Naturschutz (N 2000 und W-VO) bei. Die Weidetierhaltung steht seit längerem unter großem ökonomischen und arbeitswirtschaftlichen Druck. Die Ursachen sind vielfältig, v.a. mangelnde Wirtschaftlichkeit, unzureichende Planungssicherheit, Nachweispflichten, Sanktionsrisiken und auch regionale Ausbreitung von Beutegreifern. Die wirksame Unterstützung der Weidetierhaltung ist wichtiger denn je geworden. Mit den zurückgegangenen Tierbeständen können in vielen Grünlandgebieten die naturschutzfachlich wertvollsten Flächen bereits heute schon nicht mehr anspruchsgerecht gepflegt werden. Ein weiterer Rückgang der Weidetierbestände führt zu noch größerem Artensterben auf dem Dauergrünland.

Die Weidetierhaltung sollte deshalb als eine der nationalen Prioritäten der Agrar-, Naturschutz- und Klimaschutzpolitik fest verankert und in den Bund-Länder-Programmen klar priorisiert werden.

Grundsätzlicher Bedarf zur Unterstützung der Weidetierhaltung:

1. Deutschland braucht eine ressortübergreifende Nationale Weidestrategie, um eine wirtschaftlich tragfähige Weidewirtschaft und die vielfältigen Schutzfunktionen des Grünlandes zu gewährleisten. Die Naturschutz- und Tierwohlanforderungen müssen und können auch im Einklang mit einer praktikablen Weidewirtschaft stehen.

2. Im BMLEH und im BMUKN müssen jeweils Verantwortliche mit Zuständigkeit für Weidetierhaltung implementiert werden. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung beider Ministerien, bei der Gestaltung und Umsetzung der GAP 2028 vom Bund verlässlich, einkommenswirksam die AUKA finanziell abzusichern, die Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete auf das Grünland auszurichten und Tierprämien angemessen anzupassen. Dauergrünland muss langfristig und zuverlässig geschützt werden; auch in der GAP 2028.

3. Erforderlich ist ein klares gesellschaftliches und politisches Bekenntnis zur Haltung von mehr Weidetieren sowie zur Erhaltung des Dauergrünlandes als nachhaltige Produktionsgrundlage für die Erzeugung regionaler, hochwertiger Lebensmittel. In diesem Kontext tragen auch die Medien eine besondere Verantwortung.

4. Die Weidetierhaltung sollte als zu stärkende Bewirtschaftungsform im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) und in die Umsetzung der Natur-Wiederherstellungs-VO als zentrales Instrument mit ausreichender Finanzierung eingebunden werden. In der GAK muss die Sommer-Weidehaltung für Milchkühe mit Nachzucht dauerhaft förderfähig bleiben und muss spätestens ab 2028 bundesweit angeboten werden. Eine Förderung von investiven Maßnahmen für Weideinfrastruktur und -konzepte und für einen gut funktionierenden Herdenschutz sowie der Beratung muss bestehen bleiben.

5. Eine umfassende Vereinfachung der Förderbürokratie ist notwendig, um Betrieben eine schnelle Einordnung, verlässliche Orientierung und rechtssichere Inanspruchnahme der Programme zu ermöglichen.

6. Dem akuten Mangel an Nachwuchskräften muss durch eine wirtschaftlich attraktive und zukunftssichere Weidetierhaltung begegnet werden.

7. Eine einkommenswirksame Förderung der Weidetierhaltung setzt voraus, dass sich der Bund für ein verbindliches Budget für AUKA und für die Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete sowie für produktive und nicht-produktive Investitionen entscheidet. Die Beihilfen der derzeitigen ÖR und AUKM dürfen nicht unterschritten werden.

8. Gekoppelte Tierprämien für Schafe, Ziegen und Rinder müssen im Rahmen der EU-rechtlich zulässigen Spielräume in der GAP 2028 deutlich angehoben werden, um den dramatisch fortschreitenden Bestandsrückgang an Weidetieren aufzuhalten.

9. Erforderlich sind mehrjährige, mit Handlungsspielraum ausgestattete AUKA für alle landwirtschaftlichen Weidetiere sowie alle Weidenutzungsformen, besonders für Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde, um mehr Weidetiere für eine naturschutzintegrierte Weidetierhaltung in die Landschaft zu bringen. Die Zahlungen für AUKA müssen einkommenswirksam, mit einer WTO-konformen Anreizkomponente ausgestattet und die Kofinanzierung in den Ländern gesichert sein, um zu einem wirtschaftlich tragfähigen Betriebseinkommen beizutragen.

10. Die Ausbildungsordnung für den Beruf des Land- und Tierwirts aller Ausbildungsrichtungen ist dringend – insbesondere im Hinblick auf qualifizierte Lehrinhalte zur Weidetierhaltung – zu überarbeiten. Ausbildungskapazitäten in den Fachschulen müssen gewährleisten, dass eine spezifische Sachkunde (Wissen und Können) für alle Land- und Tierwirte vermittelt wird.

Ohne genügend Nachwuchskräfte und ohne stabile, verlässliche Finanzierung der nicht am Markt handelbaren, vielfältigen und naturhaushaltsbezogenen Leistungen fehlt der multifunktionalen Weidetierhaltung die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen.

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