NEULAND-Verein begrüßt erfolgreichen Start des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung
Am 4. Juni 2024 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium, über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die Antragstellung zur Förderung der laufenden Mehrkosten für die Schweinehaltung im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung eröffnet. Die Antragstellung für die investive Förderung wurde schon am 1. März 2024 eröffnet. Nach Auskunft des BMEL haben bis Ende Juni 2024, 96 Betriebe einen Antrag auf investive Förderung gestellt, davon 75 konventionelle Betriebe, mit einem Fördervolumen von ca. 62 Mio €. Bei der Förderung der laufenden Mehrkosten haben bisher 309 Betriebe einen Antrag gestellt, davon 22 NEULAND-Schweinehalter. Der NEULAND-Verein wurde von der BLE als Organisation mit Kontrollsystem anerkannt. Schweinehalter dürfen nur am Bundesprogramm für den Bereich Förderung der laufenden Kosten teilnehmen, wenn Sie sich einer anerkannten Organisation bzw. einem Kontrollsystem anschließen.
„Wir halten den Start des Bundesprogrammes Umbau der Tierhaltung für gut geglückt und sehen damit den ersten Schritt für den Umbau der Tierhaltung für vollzogen,“ so der Vorstandssprecher vom NEULAND-Verein, Jochen Dettmer.
Mit den aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten 1 Mrd € für die ersten 4 Jahre und einer Laufzeit bis Ende 2030, hat die Ampelregierung, im Vergleich zu den Vorgängerregierungen, mehr für den Umbau der Tierhaltung getan. Mit den Fördersätzen z.B. bei der Auslaufhaltung von Sauen (bei 80 % 398 € pro Sau), bei der Ferkelaufzucht (bei 80 % 9,50 € pro Ferkel) oder der Schweinemast (bei 80 % ca. 22 € pro Mastschwein) werden wichtige Anreize für den Marktaufbau gesetzt. Allerdings sehen wir noch Bedarf, die Förderkriterien an die Praxis anzupassen, so bei der Bestandserweiterung für kleine Betriebe bei der investiven Förderung.
Für den Marktaufbau ist aber auch ein glaubwürdiges Kennzeichnungssystem notwendig. Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) liegt hier zwar etwas vor, aber ein System der Registrierung und Plausibilitätskontrolle ist in den Bundesländern leider noch nicht umgesetzt.
Des weiteren fehlt beim TierHaltKennzG die Einbeziehung des Lebenszyklus der Schweine (Sauenhaltung) und die Verarbeitung, inkl. Gastronomie, sowie weitere Tierarten. Der gesamte Umbau der Tierhaltung, kann aber nur dann gelingen, wenn es ein Finanzierungskonzept gibt, wie von der Borchert-Kommission, z.B. über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Fleisch und Fleischprodukte, vorgeschlagen wurde. Es ist unverständlich, warum die Ampelregierung hier nicht zu einer Einigung kommt“, so Jochen Dettmer abschließend.
Der NEULAND-Verein, heute landwirtschaftlicher Fachverband, ist seit 1988 Pionier in der Entwicklung besonders tiergerechter Haltungsverfahren, deren Kennzeichnung und Vermarktung. Rückfragen bei: Jochen Dettmer, Vorstandssprecher NEULAND e.V. T:0172/8126337