Belsdorf, den 30.9.26
Am 27. September 2026 ist die EU-Richtlinien „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft getreten. In Deutschland wird sie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Darin wird geregelt, das Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen belegt werden müssen und Nachhaltigkeitssiegel ein Zertifizierungssystem anwenden müssen.
„Der NEULAND-Verein vergibt für Fleisch- und Wurstwaren, sowie Eier aus besonders tiergerechter Haltung das beim Patentamt eingetragene NEULAND-Markenzeichen. Damit wird das NEULAND- Markenzeichen als Nachhaltigkeitssiegel eingeordnet. Nach unserer rechtlichen Einschätzung und der Einordnung des NEULAND-Schweineprogramm in die Haltungsstufe 4 der Initiative Tierwohl GmbH erfüllt das NEULAND-Markenzeichen die Anforderungen der EmpCo-Richtlinien und des UWG. Das gilt für die Produkte, die mit dem NEULAND-Markenzeichen für den Endverbraucher gekennzeichnet sind, wie in Fleischerfachgeschäften, im Lebensmittelhandel, der Gastronomie und Hofläden. Inverkehrbringer, die nur mit artgerecht oder tierschutzgerecht werben, müssen dieses Werbeaussage eigenständig belegen können. Darum empfehlen wir dem NEULAND-Zertifizierungssystem beizutreten, “ so Jochen Dettmer, Vorstandssprecher vom NEULAND-Verein.
Allerdings sehen wir auch noch rechtliche Unsicherheiten, deren Klarstellung nur durch die Rechtsprechung nicht befriedigen kann. Wir erwarten von der Politik schon jetzt Rechtssicherheit und fordern die EU-Kommission gerade für kleine regionale Nachhaltigkeitssiegel eine Ausnahme von der Zertifizierungspflicht zu zulassen, um Bürokratie und Kosten zu sparen,“ so Dettmer weiter.
„Wir begrüßen die neuen Regeln ausdrücklich“, sagt Christoph Dahlmann, Geschäftsführer der NEULAND Fleischvertriebs GmbH mit Sitz in Bergkamen. „Wer im Laden oder in der Mensa zu einem Produkt mit Siegel greift, soll sich darauf verlassen können. Genau das ist seit 1988 der Anspruch von NEULAND.“.
Die NEULAND Richtlinien für eine besonders tiergerechte Haltung sind öffentlich einsehbar. Dazu gehören unter anderem Stroh im Stall, Tageslicht, ganzjähriger Auslauf, gentechnikfreies Futter aus der Region und kurze Transportwege. Ob die Betriebe diese Vorgaben einhalten, prüft eine externe, unabhängige Kontrollstelle, mindestens einmal im Jahr. Wird ein Ausschlusskriterium verletzt, darf die betroffene Ware nicht mehr als NEULAND verkauft werden. „Transparenz ist für uns kein Pflichtprogramm, sondern Grundlage unserer Arbeit“, so Dahlmann weiter. „Die neue Richtlinien nehmen wir trotzdem zum Anlass, auch unsere eigenen Aussagen noch einmal genau zu prüfen und dort, wo es nötig ist, noch konkreter zu werden,“ so Dahlmann abschließend.
Weitere Nachfragen bei: Jochen Dettmer, Tel:0172/8126337



