Die tierhaltenden Grünlandbetriebe haben ohne Vergütung der mit der Bewirtschaftung des multifunktionalen
Grünlandes erbrachten Ökosystem-, Klimaschutzleistungen und bessere Rahmenbedingungen keine Zukunft.
Diese Leistungen kommen der gesamten Gesellschaft zugute, werden aber vom Markt nicht bezahlt. Sie sind
öffentliche Güter und bedürfen öffentliches Geld, um wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe zu erreichen.
Die drei Funktionstypen – produktives, intensiv bewirtschaftetes Grünland, Extensivgrünland und Biotopgrünland sichern jeweils spezifische Ressourcen‑ und Klimaschutzfunktionen und alle sind unverzichtbar. Die BewirtschafterInnen brauchen dringendst eine verlässliche finanzielle Unterstützung, um ein auskömmliches Betriebseinkommen generieren und o.g. Gemeinwohlleistungen erbringen zu können. Die Bewirtschafter prägen
mit der Nutzung die Kulturlandschaften unserer Heimat und tragen zur Stärkung der ländlichen Räume bei.
Trotz verringerter öffentlicher Mittel müssen von Bund und Ländern flächenwirksame und nachweislich ökoeffiziente Maßnahmen weiter angeboten werden. Gleichzeitig muss der Erhalt des gesamten Grünlandes durch
attraktive Fördermaßnahmen gesichert bleiben.
Die unterzeichnenden Verbände unterbreiten, ergänzend zu den Positionspapieren der Verbändeplattform
GRÜNLAND zur GAP 2028 (9/2024, 10/2025, 5/2026 www.gruenlandverband.de), ihre Erwartungen.

  1. Grundsätzlicher Handlungsbedarf auf EU- und Bundesebene
    ➢ Nachverhandlungen mit EU, um für AUKA Ringfencing und höheren EU-Kofinanzierungssatz zu erreichen
    ➢ Anerkennung der Vielfalt der Agrarstrukturen
    ➢ Vorrangige Unterstützung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit flächengebundener Tierhaltung (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde incl. Wanderschafhaltung) sowie Priorisierung von Grünland und Weidewirtschaft
    ➢ Verbesserung der Rahmenbedingungen der Milchvieh- und Mutterkuhhaltung, im Hinblick auf Grünlandund Weidewirtschaft
    ➢ Vereinfachung des Regelungsgeflechtes zwischen Agrarförder- und Naturschutzrecht, damit z.B. Grünlanderneuerung auf produktivem Grünland nicht als Umbruch gewertet wird
    ➢ Dokumentations- und Nachweispflichten sowie Kontrollaufwand deutlich reduzieren bzw. vereinfachen,
    z.B. Grünlanddefinition (GAP-DZV §7) bundeseinheitlich umsetzen, Toleranzgrenzen für Referenzfeldstücke/ -blöcke einführen, …
  2. DABIS-Mittel gezielt für gesellschaftliche Gemeinwohlleistungen einsetzen
    Im Rahmen des Ringfencings bei DABIS
    ➢ Im BISS (z.Z. Einkommensgrundstützung) einen Grünland- und Weidebonus für Betriebe mit Raufutterfressern, hohem Dauergrünland- und Weideanteil einführen, ohne Degression und Kappung
    ➢ Ausgestaltung einer Flächenprämie für kleine und mittlere Betriebe („erste Hektare“)
    ➢ Deutliche Anhebung der gekoppelten Tierprämien für Mutterkühe, Schafe und Ziegen (Ausschluss Sommerstallhaltung)
    ➢ Nutzung des Gestaltungsspielraumes bei der Förderung der JunglandwirtInnen
  3. Ausgleichszulage ist und bleibt unverzichtbar
    ➢ einziger Ausgleich natürlicher, objektiv standortbedingter Bewirtschaftungsnachteile, z.B. differenziert nach
    betrieblichem Grünlandanteil und Mindestbestand an Raufutterfressern/ha Grünland
  4. Agrarumwelt- und Klimaschutzaktionen (AUKA)
    ➢ Ausreichende Kofinanzierung auf Bundes- und Länderebene sichern
    ➢ Bruttoflächenprinzip einheitlich anwenden
    ➢ Ökolandbau weiter, mehrjährig, verlässlich fördern und Kombination mit anderen AUKA sicherstellen
    ➢ Einkommenswirksame Ausgestaltung der AUKA mit Inflationsausgleich und Anreizkomponente
    ➢ Planungssicherheit, d.h., Grünland-AUKA brauchen Bestandsgarantie über den Förderzeitraum
    ➢ Mehrjährige AUKA standortangepasst und handlungsflexibel gestalten, z.B. Weide- und Mahdzeiträume,
    von Stichtagsregelungen zur phänologischen Entwicklung
    ➢ Grünlanderhalt erfordert einen Mindesttierbesatz auf Betriebsebene, in besonders vieharmen Regionen
    top up für Besatzerhöhung ermöglichen
  5. Bund soll bundesweit anwendbare AUKA mit den Ländern verbindlich vereinbaren
    Der Bund soll bewährte und neue, bundesweit anwendbare Maßnahmen im NRP-Plan mit den Ländern vereinbaren, die die wichtigsten Querschnittsaufgaben bedienen
    ➢ Fortführung der Maßnahme „Kennarten auf Extensivgrünland“ (4 Kennarten), Kennartenlisten mit regionalspezifischen Extensivierungszeigern, digitaler Nachweis, bundeseinheitliche Erfassungsmethode
    ➢ grasbasierte Milcherzeugung („Grünlandmilch“, Heumilch)
    ➢ Weideprämie für Milchvieh und Mutterkühe, deren Nachzucht sowie Mastrinder, die keiner Mutterkuhherde
    angehören
    ➢ Extensive Grünlandbewirtschaftung
    ➢ Förderung der im Bestand gefährdeten einheimischen Rinder-, Schaf- und Ziegenrassen
  6. Dringend erforderliche bundeslandspezifische AUKA
    Extensivweidesysteme mit Rindern/ Mutterkühen, Schafen, Ziegen, Pferden und mit flexiblen Nutzungsterminen sind für den Biodiversitäts-, Klima- und Landschaftsschutz als multifunktionale Wiederherstellungsmaßnahmen gem. WH-VO und für die Erhaltung des Extensiv- und Biotopgrünlandes von prioritärer Bedeutung. Regional angepasst brauchen folgende Nutzungsformen vordringlich eine Bezahlung ihrer
    nicht am Markt handelbaren Leistungen:
  • Beweidung von Extensiv- und Biotopgrünland, auch Steillagen- und Streuobstbeweidung, Deich- und
    Brandschutzbeweidung, Alm-/ Alpbeweidung incl. Almendweiden
  • Hutweide (Schafe/ Ziegen), z.B. auf Trocken- und Halbtrocken-/ Kalkmagerrasen, Heideflächen
  • Hüte- und Wanderschafhaltung, auch zeitweilig Halten in Koppeln
    Kennartenerfassung für Biotopgrünland mit angepassten Kennartenlisten und als top up für >4 Arten
    Wiesen-Nutzung auf Extensiv- und Biotopgrünland der Mineralböden
  • mit flexiblen Mahdterminen in Abhängigkeit von phänologischer Entwicklung (jährlich angepasst)
  • top ups für angepasste Mahdtermine (faunistischer Artenschutz) oder eingeschränkte Bewirtschaftbarkeit (Erreichbarkeit, Kleinst-, Klein-, Splitterflächen, Hanglage, Nassflächen, Einsatz Spezialtechnik)
    Moorschonende Dauergrünlandbewirtschaftung bei hohen Bodenwasserständen
  • am Zustand der Moore angepasste Beweidungssysteme mit Schafen, Rindern o.a. Raufutterfressern
  • Bodenschonende Mahd im Rahmen einer, an die Biomasseverwertung angepassten, betrieblichen Nutzungsstrategie, moorschützende Bestandsverbesserung muss möglich sein

    Um ökonomische Stabilität der tierhaltenden Betriebe, ökologische Nachhaltigkeit und sozialen
    Zusammenhalt im ländlichen Raum zu gewährleisten, wird auch unter den neuen politischen
    Rahmenbedingungen ein auskömmliches Agrarbudget mit Inflationsausgleich benötigt.


    Diese Position vertreten:

    Deutscher Grünlandverband e.V. (DGV)
    Interessenverband Milcherzeuger e.V. (IVM)
    ARGE Heumilch Deutschland Qnetics GmbH
    Mutterkuhhalter NRW e.V. Verband Deutscher Simmentalzüchter e.V.
    Bundesverband Deutscher Limousin-Züchter e.V.
    Bundesverband Deutscher Angus-Halter e.V. (BDAH)
    Bundesarbeitsgemeinschaft Rotes Höhenvieh
    Bundesverband Deutscher Galloway-Züchter e.V.
    Bundesverband deutscher Salerszüchter und -halter e.V.
    Bundesverband Deutscher Pinzgauer Fleischrinderzüchter e.V.
    Verband der Deutschen Charolais Züchter e.V.
    Bundesverband Blonde d´Aquitaine
    Bundesverband Deutsche Hereford Züchter e.V.
    Verband Deutscher Piemonteser-Fleischrindzüchter und Halter e.V.
    Verband Deutscher Highland-Cattle Züchter und Halter e.V.
    Maine-Anjou Verband Deutschland e.V. (MAVD)
    Arbeitsgemeinschaft Deutsches Braunvieh
    ProRind
    Verband Deutscher Welsh Black Züchter und Halter e.V.
    Interessengemeinschaft Grauvieh Deutschland
    Glanrind Züchterverband e.V.
    Verband deutscher ZwergZebu Züchter und Halter e.V.
    Fleischrinderzucht Schleswig Holstein
    Dexter Verband Deutschland e.V.
    Bundesverband Berufsschäfer e.V.
    Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V.
    Landesverband Thüringer Schafzüchter e.V.
    Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V.
    Landesverband Bayerischer Schafhalter e.V.
    Bayerische Herdbuchgesellschaft e.V.
    Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V.
    Hessischer Verband für Schafzucht und -haltung e.V.
    Landesschafzuchtverband Niedersachsen e.V.
    Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V.
    Schafzüchtervereinigung Nordrhein-Westfalen e.V.
    Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen e.V.
    Schafzuchtverband Berlin Brandenburg e.V.
    Landesverband Schleswig-Holsteinischer Schaf- und Ziegenzüchter e.V.
    Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
    Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V.
    Landesverband der Schafhalter/ Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e.V.
    Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V.
    Hessischer Ziegenzuchtverband e.V.
    Ziegenzuchtverband Bayern e.V.
    Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V.
    Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern e.V. (AVO)
    Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu e.V. (AVA)
    Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Tierzuchtorganisationen e.V.
    Pferdezuchtverband SachsenThüringen e.V.
    Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V.
    Interessengemeinschaft Fjordpferd e.V.
    Interessengemeinschaft Zugpferde e.V.
    Deutscher Büffel-Verband e.V.
    Bundesfachverband Landwirtschaftlicher Trocknungswerke Deutschland e.V. (BLTD)
    Forum Pro Schwarzwaldbauern e.V.
    Bioland e.V. BIOKREIS e.V.
    Biopark e.V. NEULAND e.V.
    Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.V. (AG FUKO)
    Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e.V.
    Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.
    Naturpark Thüringer Wald e.V.

Nauen, 31.08.2026

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