Bestandserweiterungen auch für kleine Betriebe notwendig !

Stellungnahme von NEULAND-Vorstandssprecher Jochen Dettmer, der als Experte bei der öffentlichen Anhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages am 8.5.23 zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, eingeladen worden ist.

Belsdorf, den 8.5.23

„Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf der Ampelkoalition zu begrüßen, da er damit einen Beitrag leistet, die Nutztierhaltung in Deutschland im Sinne einer Steigerung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren, umzubauen. Die Aufnahme bestimmter gewerblicher Tierhaltungsanlagen in die Privilegierung nach § 35 Absatz 1 Nummer 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) schließt damit eine Lücke und ist zu begrüßen. Dieses Anliegen wurde auch schon in der Borchert-Kommission geäußert. Das Ziel zur Erreichung des Umbaus der Nutztierhaltung, im Sinne einer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz und mehr Tierwohl, lässt sich aber nur in einem Gesamtkonzept, wie es die Borchert-Kommission schon im Jahr 2021 vorgeschlagen hat, erreichen.

Der Ampelkoalition ist positiv anzurechnen, dass sie nach Stillstand der Vorgängerregierungen, nun endlich konkrete Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht hat, um dieses Ziel zu erreichen. Das am 5.4.23 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft behandelte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (Drucksache 20/4822) weißt allerdings noch erheblich Lücken auf und sollte bezüglich der Tierwohlbezogenen Kriterien der einzelnen Haltungsstufen (Fehlen von Sauen und Ferkeln) und beim Thema Downgrading und Behandlung ausländischer Ware, noch nachgebessert werden. Da der hier vorliegende Gesetzentwurf inhaltlich mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz korrespondiert, ist eine Nachbesserung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz unerlässlich.

Bei den gewerblichen Betrieben, deren Anzahl durchaus wegen der hohen Flächenkonkurrenz, noch steigen könnte, sollte jedoch eine Bestandserweiterung und Grundflächenerweiterung bis zur Höhe von Bestandesobergrenzen wie z.B. im Entwurf des Bundesprogrammes Stallumbau vorgeschlagen, möglich sein.

Davon würden gerade kleinere Betriebe, Hofübernehmende und Existenzgründer profitieren, die auf dem Pachtmarkt keine Flächen mehr bekommen könnten“, so Jochen Dettmer, Landwirt und Vorstandssprecher NEULAND e.V., abschließend.

Das NEULAND-Qualitätsfleischprogramm ist seit über 30 Jahre Pionier bei der Tierwohlkennzeichnung, mit Kriterien die die Bedürfnisse der Nutztiere im Besonderen  berücksichtigen. Weiter Info unter www.neuland-fleisch.de oder 0172/8126337

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Stellungnahme zur BT-Drucksache 20/6422

  • Stand: 9. Mai 2023
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 78 kB

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